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Glossar – oder: Nice to know

Betreuung Betriebsprüfungen

Wenn Dir eine Steuer- oder Sozialversicherungsprüfung (auch hinsichtlich Berufsgenossenschaft) angeordnet wird, bitten wir die Prüfer zur Prüfung zu uns in die Kanzlei und vertreten dich vor ihnen. Wir beantworten den Prüfern alle Fragen, ggf. in Rücksprache mit dir. Im Anschluss besprechen wir die Prüfungsfeststellungen und daraus resultierende mögliche Steuer- und Sozialversicherungsnachzahlungen gemeinsam mit dir und dem Prüfer.

Wir lassen Dich bei Prüfungen also nicht alleine, sondern übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Prüfer.

Einkommensteuer

Die Steuer, die jede Person, die Einkünfte hat, auf ihr Einkommen bezahlt.

Erstellung der privaten Einkommensteuererklärung

Einkünfte aus

  • Anstellung
  • Vermietung & Verpachtung
  • Gewerbebetrieb
  • Selbstständiger Tätigkeit (freie Berufe)
  • Kapitaleinkünften
  • Renten
  • Land- & Forstwirtschaft
  • Sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgeschäfte, Kryptowährung)

Die Summe der eben aufgeführten Einkunftsarten ergibt abzgl. von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Vorsorgeaufwendungen und sonstigen Abzügen das zu versteuernde Einkommen auf das die Einkommensteuer berechnet wird.

ERBSCHAFTSTEUERERKLÄRUNG/ SCHENKUNGSTEUERERKLÄRUNG

Die Steuer, die fällig wird, wenn du als natürliche Person oder als Personenkreis etwas erbst oder geschenkt bekommst.

Natürlich gibt es hier Freibeträge. Wie du diese optimal ausnutzt und wie man die Erbschaft- oder Schenkungsteuer bei geschickter Planung vielleicht umgehen kann, zeigen wir dir. Wir erstellen alle Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen für dich oder deine Erben-/ Schenkungsgemeinschaft und ermitteln dabei die Werte deines Grundvermögens, Betriebsvermögens oder Anteilsvermögens.

Feststellungserklärung

Diese Erklärung wird erstellt, wenn ein Gewinn auf mehrere Personen aufgeteilt werden muss oder mehrere Finanzämter für die Besteuerung zuständig sind.

Diese Gewinnfeststellungserklärung muss erstellt werden, wenn:

  • mehrere natürliche Personen an einem Vermietobjekt beteiligt sind
  • Wohnstätten- und Betriebsstättenfinanzamt eines Einzelunternehmers in unterschiedlichen Finanzamtsbezirken liegen
  • der Gewinn einer Personengesellschaft auf die Gesellschafter aufgeteilt wird
  • mehrere juristischen Personen an einem Gewinn beteiligt sind und dieser auf die einzelnen Gesellschaften aufgeteilt wird

Finanzubuchhaltung

Wir erfassen deine gesamten Geschäftsvorfälle und erstellen daraus die laufende Finanzbuchhaltung. Buchhaltung ist vereinfacht gesagt – das Erfassen deiner Einnahmen und Ausgaben und Erstellen der Umsatzsteuervoranmeldungen. Je nachdem ob wir monatlich, quartalsweise (oder jährlich) buchen, besprechen wir im Anschluss die Monats- oder Quartalsauswertungen mit dir, analysieren sie und leiten daraus zukunftsgerichtete Handlungsalternativen ab.

Wir haben folgende Buchhaltungspakete/ Möglichkeiten:

1 – Rundum sorglos

Wir erledigen die gesamte Buchhaltung für dich, du musst lediglich deine Eingangs- und Ausgangsrechnungen in eine Cloud hochladen. In der Cloud stellen wir dir alle Auswertungen zur Verfügung und du kannst ständig auf deine Belege zugreifen.

Für die Cloud nutzen wir ein Programm der DATEV („Unternehmen Online“).

Alternativ dazu kannst du uns Deine Belege per Email über ein verschlüsseltes Portal zukommen lassen oder auf Papier.

 

2 – Selbstbucher

Natürlich hast du auch die Möglichkeit deine Buchhaltung komplett selbst zu erledigen. Dazu benötigen wir lediglich die DATEV Schnittstelle zu deinem Buchhaltungsprogramm bzw. deine Jahresverkehrszahlen. Die Zahlen übertragen wir dann in unser Buchhaltungsprogramm und erstellen daraus den Jahresabschluss bzw. die Gewinnermittlung und alle betrieblichen Erklärungen.

Wir können auch die Umsatzsteuervoranmeldungen für dich abgeben, wenn du das nicht selbst machen möchtest. Dazu benötigen wir dann lediglich deine mtl. Buchhaltungsabrechnungen.

 

3 – Kleinunternehmer oder Soloselbstständige

Gerade wenn du neben deinem Hauptberuf selbstständig bist, hast du vielleicht noch nicht so viele Belege und möchtest deine laufenden Einnahmen und Ausgaben auch aus Kostengründen erstmal selbst erfassen. Hierfür haben wir eine Excel-Tabelle entwickelt, mit der du alle Einnahmen und Ausgaben in jedem Monat erfassen kannst. Die Tabelle errechnet dann die fälligen Umsatzsteuervorauszahlungen, solltest du umsatzsteuerpflichtig sein.

Die Umsatzsteuervoranmeldungen können wir für dich abgeben oder du reichst sie selbst über Elster beim Finanzamt ein.

    Gewerbesteuer

    Die Steuer, die Unternehmer:innen und Unternehmen auf den Gewinn aus ihrem Gewerbebetrieb an die Gemeinde, in der der Sitz des Unternehmens ist, bezahlen.

    Die Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewinn von über 24.500€ an. Bei Einzelunternehmer:innen bzw. bei Gesellschaftern von Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer weitgehend bei der Einkommensteuer angerechnet.

    Gewinn ist er Unterschiedsbetrag zwischen den Betriebseinnahmen und den Betriebsausgaben.

    Selbstständig Tätige, sogenannte „Freiberufler“ (z.B. Künstler, Fotografen, Ärzte) zahlen keine Gewerbesteuer auf ihren Gewinn.

    Wir erstellen die Gewerbesteuererklärung für alle Einzelunternehmer:innen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (juristische Personen).

    Gründungsberatung

    Wenn du grade dabei bist dich selbstständig zu machen, begleiten und unterstützen wir dich bei deinem gesamten Gründungsprozess. Wir beraten dich bei der Rechtsformwahl, bei der Gewerbeanmeldung, bei der steuerlichen Anmeldung und erläutern dir welche steuerliche Belastung auf dich zukommen wird.

    Jahresabschluss / Gewinnermittlung

    Aus den laufenden Geschäftsvorfällen erstellen wir am Jahresende deinen Jahresabschluss, wenn du bilanzierst oder deine Gewinnermittlung wenn du „4/3-Rechner“ bist.

    Wenn du nicht freiwillig bilanzieren möchtest (Erstellen einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), wirst du erst bei Überschreiten der folgenden Grenzen bilanzierungspflichtig (buchführungspflichtig):

    • Umsatzerlöse über 600.000€
    • Jahresüberschüsse über 60.000€

    „4/3-Rechner“ bedeutet, dass du deinen Gewinn nach dem §4 Abs. 3 EStG ermittelst und deine Einnahmen und Ausgaben streng nach dem Zu- und Abflussprinzip ermittelst. Das heißt, dass jede Einnahme und Ausgabe nur dem Veranlagungsjahr zuzurechnen ist, in dem sie tatsächlich geflossen, also auf deinem Konto eingegangen oder von deinem Konto abgeflossen ist.

    Körperschaftssteuer

    Die Steuer, die juristische Personen (GmbH, UG, AG, Verein) auf ihr Einkommen bezahlen.

    Wir erstellen für alle juristischen Personen die Körperschafsteuererklärung, übermitteln die E-Bilanz an das Finanzamt und erledigen die Offenlegung beim Bundesanzeiger.

    Liquiditätsprüfung

    Wir erstellen dir sowohl eine Liquiditätsplanung als auch Liquiditätsprüfung anhand deiner Finanzbuchhaltungszahlen, den Konten der Summen- und Saldenlisten, sowie der betriebswirtschaftlichen Auswertung, bzw. der kurzfristigen Erfolgsrechnung.

    Sollte dein Unternehmen max. 5 Jahre alt sein, kannst du dich bei der Ausrichtung und (finanziellen) Planung deines Unternehmens durch dieses geförderte Beratungs-Programm unterstützen lassen. Mehr dazu findest Du unter Gründungsberatung.

    Lohnbuchhaltung

    Wir übernehmen für dich die komplette Lohnabrechnungen deiner:r Mitarbeiter:innen. Wir kümmern uns um die Vorbereitung der Lohnauszahlungen (Netto-Löhne, Sozialabgaben, Lohnsteuer) und beraten dich hinsichtlich deiner Fragen rum um das Thema Lohn, wie beispielsweise Abfindungsverpflichtungen.

    Solltest du Fragen im Bereich Arbeits- und Sozialversicherungsrecht haben, ziehen wir Fachanwälte aus unserem Kooperations-Pool heran.

    Nachfolgeberatung

    Du planst ein Unternehmen oder Vermögen zu übernehmen oder zu übergeben und brauchst Hilfe bei der Planung und Umsetzung?

    Wir beraten und unterstützen dich bei deiner privaten Vermögens- oder betrieblichen Unternehmensnachfolge in Zusammenarbeit mit Fachanwälten und Unternehmensberatern.

    Steuerberatung

    Natürlich erklären wir dir, was die Zahlen in deiner Bilanz bedeuten und was du tun musst, damit wir dich optimal bei der Erledigung deiner steuerlichen Aufgaben unterstützen können. Aber unser Beruf würde nicht SteuerBERATER:In heißen, wenn wir dich nicht in erster Linie beraten wollen würden. Und genau das tun wir.

    Wir beraten dich in allen deinen steuerlichen Fragen vor der Erstellung deiner Abschlüsse und Erklärungen und bei der steuerlichen Planung deines Jahres. Wir kommen auf dich zu, wenn wir Optimierungspotentiale sehen und du kannst jederzeit auf uns zukommen, wenn du Fragen hast, oder „irgendwo“ etwas gehört hast, was du nicht ganz verstehst.

    Fragen zu deinen Abschlüssen und Erklärungen besprechen wir im Rahmen der Jahresabschlussbesprechung.

    Wir beraten dich auch im Bereich Lohnsteuer und bei Fragen zur Sozialversicherung. 

    UMSATZSTEUER

    Die Steuer, die jede:r Unternehmer:in auf den Umsatz (= gesamte Nettoeinnahmen) bezahlt.

    Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer/ MwSt) ist auf den Umsatz zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen. Demgegenüber kann die Umsatzsteuer aus Ausgaben (Vorsteuer/ VSt) von der zu bezahlenden Mehrwertsteuer abgezogen werden. Die Differenz ergibt die Umsatzsteuer-Vorauszahlung.

    Beispiel:
    Du stellst an deinen Kunden eine Rechnung über netto 1000€ + Mwst 190€ = 1.190€

    Du erhältst also eine Zahlung auf dein Konto in Höhe von 1.190€, davon „gehört“ dem Finanzamt erstmal 190€.

    Da du dem gegenüber aber Ausgaben in Höhe von netto 500€ + 95€ VSt = 595€ getätigt hast, kannst du von der zu bezahlenden Mwst 190€ die VSt 95€ abziehen. Draus ergibt sich eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung in Höhe von 95€ (190-95). Diese 95€ musst du tatsächlich an das Finanzamt überweisen.

    Wir erstellen für jede:n Unternehmer:in die Umsatzsteuerjahreserklärung sowie die unterjährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Wenn du Kleinunternehmer:in bist, musst du lediglich einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben, um den Finanzamt zu zeigen, dass deine Umsätze innerhalb der Kleinunternehmer-Grenze liegen.

    „Kleinunternehmer“ bist du, wenn deine Umsätze, also deine Einnahmen, nicht über 22.000 Euro liegen. Dann musst du keine MwSt an das Finanzamt abführen und darfst auch keine MwSt auf deinen Rechnungen ausweisen.

    Wenn du deine Umsatzsteuer-Voranmeldungen und damit die laufende Buchhaltung selbst machen möchtest, kannst du das natürlich gerne tun. Dann übernehmen wir am Jahresende lediglich deine Jahresverkehrszahlen (deine unterjährlich gebuchten Zahlen) und erstellen daraus den Jahresabschluss / die Gewinnermittlung und die Umsatzsteuerjahreserklährung.

    Solltest du Teil einer Organschaft sein oder Umsätze außerhalb Deutschlands tätigen, kümmern wir uns ebenfalls um all deine Angelegenheiten rund um die Umsatzsteuer bzw. den Binnenmarkt.

    Wirtschaftliche Beratung

    Damit dein Unternehmen nicht nur steuerlich optimal geplant ist, sondern auch wirtschaftlich profitabel, beraten wir dich immer mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit deines Unternehmens. Insbesondere als Gesellschafter-Geschäftsführer hast du viele Pflichten und Aufgaben, die es zu berücksichtigen gibt, um nicht im Falle einer Insolvenz zur Verantwortung gezogen zu werden.

    Für weitergehende wirtschaftliche Fragen vermitteln wir dir die entsprechenden Kooperationspartner.

    Wenn du dich gerade selbstständig und dein eigenes Unternehmen gründest, beraten wir dich hinsichtlich Gesellschaftsform, Unternehmensplanung und Finanzierung. Hierzu aber mehr unter GRÜNDUNGSBERATUNG

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